Aufnahmebedingungen

Warum gibt es Aufnahmebedingungen?

in der Pension treffen mehrere Katzen unterschiedlichen Alters und Herkunft aufeinander. Deshalb ist Hygiene unerlässlich und dazu gehört nicht nur die Reinigung und Desinfektion der Pensionsräume sondern die aktive Mithilfe der Katzenhalter, um ansteckende Krankheiten oder das Übertragen von Parasiten zu vermeiden.

Aus diesem Grund sind die Aufnahmebedingungen die unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme Ihrer Katze.

Was muss wann gemacht werden?

Kastration / Sterilisation

Sollten Sie gerade die Kastration oder Sterilisation Ihrer Katzen planen, dann muss ein Abstand von min. drei Wochen zum Pensionsaufenthalt aus diversen Gründen gewährleistet sein: eine Operation ist Stress und ein baldiger Ortswechsel im Anschluss nicht empfehlenswert. Weiterhin muss die Operationsstelle gut ausheilen. Die Naht muss sauber verschlossen, abgeheilt und trocken sein. Ihre Katze sollte auch in dieser Zeit nicht unnötig herumtoben.

Sehr junge Tiere, bei denen eine Kastration aufgrund des Alters noch nicht möglich ist, können in der Regel aufgenommen werden. Bitte besprechen Sie das unbedingt vor der Buchung.

Impfungen

Ihre Katze muss einen aktiven Impfschutz haben. In der Regel muss jährlich nachgeimpft werden. Inzwischen gibt es aber auch Impfstoffe, die zwei oder drei Jahre Schutz bieten. Wann Sie zur Nachimpfung müssen, vermerkt Ihr Tierarzt im Impfpass.

Wenn Ihre Katze mitten im Impfjahr ist, also einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden.

Wichtiger Hinweis: Zweitimpfung (Gundimmunisierung) oder Nachimpfungen NICHT ein paar Tage vor Abgabe! Min. 3 Wochen Abstand zum Abgabedatum.

Das Immunsystem arbeitet nach der Impfung auf Hochtouren um Antikörper zu bilden. In dieser Zeit sollten nicht noch Stressfaktoren wie Ortswechsel anstehen, weil das den Ausbruch einer Erkrankung begünstigen kann.

Folgende Impfungen sind Pflicht:

  • RCP oder PCPCH: Katzenschnupfen +  Katzenseuche
  • T oder Rabies: Tollwut (Rabies) bei Freigängern

Diese Impfungen sind ratsam aber nicht verpflichtend:

  • FeLV: Leukose bei Katzen bis 10 Jahren

Freiwillige Impfungen:

  • FIP: Feline Infektiöse Peritonitis

Es gibt diverse Impfstoffhersteller (z.B. Merial, Pfitzer, Virbag, Intervet), die Ihre Impfstoffe mit unterschiedlichen Namen kennzeichnen. Das führt oft zur Verwirrung, wenn man den Impfpass liest.

Sollten Sie die Katzenpension öfters aufsuchen, muss Ihre Katze am besten jährlich gegen Katzenschnupfen + Katzenseuche nachgeimpft werden. Bei Tollwutimpfungen sind auch die zwei- oder dreijährigen Impfungen aktzeptiert.

Was bedeuten die Kürzel im Impfpass?

  • RCP: Rhinotracheitis + Caliciviren (Katzenschnupfenkomplex) + Panleukopenie (Katzenseuche)
  • RCPCH: Rhinotracheitis + Caliciviren (Katzenschnupfenkomplex) + Panleukopenie (Katzenseuche) - Chlamydien
  • FeLV: Felines Leukose Virus (Leukose)
  • FIP: Feline Infektiöse Peritonitis

Maßnahme gegen Ektoparasiten (Flöhe, Zecken, Milben)

Es gilt: erst "entflohen", dann "entwurmen" oder ein Kombirpäparat verwenden.

Bitte ca. 7 Tage vor Abgabe die Parastienbehandlung durchführen. Entweder über Spot-On Präparate, Tabletten oder eine Spritze beim Tierarzt.. KEIN freiverkäufliches, alternatives Präparat (z.B. Neemöl) und KEIN Repelent verwenden. Diese Mittel haben keine ausreichende Wirkung und ein eigeschleppte Parasisten sind keine Spaß in einer Pension. Bitte hier auf Präparate vom Tierarzt zurückgreifen.

Wichtiger Hinweis: Teebaumöl ist für Katzen giftig!!

Maßnahme gegen Endoparasiten (Würmer)

Nach dem "Entflohen" kommt das "Entwurmen".

Bitte ca. 7 Tage vor Abgabe mit einem Spot-On Präparat, Tablette, Paste oder einer Spritze vom Tierarzt entwurmen. Bitte auch hier unbedingt auf ein Präparat vom Tierarzt zurückgreifen. Entwurmungen, die lebende Würmer zur Ausscheidung bringen sind nicht tragbar! Auch hier darauf achten, dass das Präparat gegen ALLE Wurmarten wirkt.

Hinweis: Kombipräparate machen beides in einem Schritt.

Es gibt bakterielle, virale und parasitäre Erkrankungen, die auch vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen). Bitte handeln Sie in Ihrem und meinem Interesse und führen die Vorbehandlungen vor der Abgabe Ihres Tieres durch.

Muss ich die Zeitangaben, wann was zu erledigen ist einhalten?

Ja bitte! Zu lange Abstände vor Abgabe stellen in Frage, ob Ihre Katze einen ausreichenden Schutz hat. Fatal ist aber auch nur eine paar Tage vor Abgabe alles erledigen zu wollen; eine Katze mit Durchfall aufgrund eine Wurmkur ist in einer Pension nicht tragbar. Außerdem belasten Impfung, "Entwurmung" und "Enflohung" den Organismus und Stress in Form von Ortwechseln ist hier sogar gefährlich. Es könnten Krankheiten ausbrechen, weil das Immunsystem geschwächt ist.

Was ist bei Krankheiten und Behinderungen der Katze?

Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt. Anders sieht es mit infektiösen Krankheiten oder allergischen Erkrankungen aus. z.B. ist eine Katze mit chronischer Enteritis und damit verbunden mit stetigen Durchfall kann nicht in einem Pensionsbetrieb mit anderen Katzen gehalten werden. Auch Ausscheider anderer übertragbarer Krankheiten können nicht aufgenommen werden.

Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können fast nur in der Nebensaison (außerhalb der Ferienzeiten) betreut werden, wenn genügend Platz zur Verfügung steht die Tiere zu trennen und separat zu füttern. Bitte besprechen Sie so einen Fall vor der Buchung.

Muss ich bei alten Katzen etwas beachten?

Bei alten Tieren können bereits chronische Vorerkrankungen bestehen, die der Besitzer nicht unbedingt sehen oder wissen kann. Das Tier wirkt optisch gesund, hat aber aufgrund des Alters bereits Degenerationen und Defizite. Während des Pensionsaufenthaltes können daher Symptome zu Tage treten, mit denen man nicht unbedingt gerechnet hat. Auch sind ältere Tiere empfänglicher für Ansteckungen.

Mein Rat: lassen Sie bei Katzen ab dem 10. Lebensjahr (regelmäßig) einen Bluttest machen und einen Gesundheitscheck. Zumindest vor einem geplanten Pensionsaufenthalt und sprechen Sie rechtzeitig mit mir über die Ergebnisse.

Was ist ein genereller Ablehnungsgrund für die Aufnahme?

Bitte haben Sie Verständnis, dass Katzen mit folgenden Erkrankungen aufgrund des hohen Pflegebedarfs und erhöhten Risikos nicht aufgenommen werden können:

  • Katzen mit Asthma, Herzerkrankungen und Epilepsie
  • diabetische Katzen, die regelmäßig Insulin benötigen
  • trächtige Katzen
  • frisch operierte Katzen, bzw. Katzen, bei den nach einer OP Nachsorge betrieben werden muss
  • Katzen mit massiven Futtermittelunverträglichkeiten und Allergien oder chronischen Durchfällen z.B. Pankreasinsuffizienz
  • Katzen mit ansteckenden Krankheiten z.B. FIP

Was bedeutet der AGB-Haftungsausschluss?

Ich möchte auch in diesem Menüpunkt noch einmal darauf aufmerksam machen:

trotz der besten Vorsorge durch den Besitzer und die aufmerksamste Betreuung in der Pension können unmöglich alle Risiken für ein Ansteckung mit diversen Krankheiten oder eine Verletzung ausgeschlossen werden. Gerade bei älteren Tieren können während des Aufenthaltes auch Symptome chronischer bzw. bereits schlummernder Erkrankungen zu Tage treten.

Nach besten Wissen und Gewissen wird der Zustand Ihres Tieres beurteilt. Sollte eine Erkrankung erkannt werden, wird versucht den Besitzer zu erreichen und die Katze einem Tierarzt vorgestellt.

Fehlinterpretationen können nicht ausgeschlossen werden und sogar das Übersehen einer Erkrankung kann nicht komplett ausgeschlossen werden, weil die Tiere sich meist in Pension anders verhalten, als in ihrem gewohnten Umfeld.

Generell übernimmt die Pension keine Haftung für jegliche Art von Erkrankung oder Verletzung da es ein nicht einschätzbares Risiko darstellt.

Mehr unter dem Menüpunkt Buchung/AGBs.