Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Durch die Buchung in der Katzenpension Katzen-Kaemmerle erklärt der Tierhalter, dass er folgende Punkte vorab zu Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist:
Voraussetzung für die Aufnahme
1.) Der Tierhalter versichert bei Abgabe der Katze, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.
2.) Impfung
Bei Abgabe muss die Katze einen aktiven, jährlichen Impfschutz vorweisen.(Impfpass!) Inzwischen gibt es auch zweijährige Impfstoffe; bitte mit Tierarzt besprechen.
- Katzenschnupfen und Katzenseuche
- Tollwut (bei Freigängern)
Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt. Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen. Eine Impfung gegen FIP (Feline Infektiöse Peritonitis) ist freiwillig. Sollte aufgrund des Alters der Katzen oder anderweitiger Erkrankungen keine Impfung möglich sein, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung. Sollte keine geeignete Unterbringung möglich sein wird die Katze, um Schaden von anderen Pensionstieren abzuwenden, nicht angenommen.
3.) Sterilisation / Kastration
Die Katze ist bei Abgabe min. 4 Wochen kastriert oder sterilisiert. Frisch operierte Tiere werden nicht aufgenommen.
4.) Entwurmung und Parasiten
Die Katze wurde 7 Tage vor Abgabe gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) und zusätzlich gegen Endoparasiten (Würmer) behandelt. Es gibt Kombipräparate (meist Spot on) auf dem Markt, die beides in einem Schritt erledigen.
5.) Sonstige Erkrankungen
Die Katze hat bei Abgabe keine ansteckenden Krankheiten. Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein Ablehnungsgrund. Medikamentengabe, Spezialfutter oder sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden. Je nach Fall wird entschieden, ob eine Aufnahme möglich ist. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptsaison generell keine Sonderfütterung oder separate Haltung erfolgen kann.
6.) Ablehnungsgrund für Aufnahe
Bitte haben Sie Verständnis, dass Katzen mit folgenden Erkrankungen aufgrund des hohen Pflegebedarfs und erhöhten Risikos nicht aufgenommen werden können:
- diabetische Katzen, die regelmäßig Insulin benötigen
- Katzen mit Herzleide, Asthma oder Epilepsie
- trächtige Katzen
- frisch operierte Katzen, bzw. Katzen, bei den nach einer OP Nachsorge betrieben werden muss
- Katzen mit Futtermittelunverträglichkeiten und Allergien oder chronischen Durchfällen
- Katzen mit ansteckenden Krankheiten z.B. FIP
7.) Krankheit/Unfall/Ableben während des Aufenthalts
Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken oder sich verletzen, wird versucht, den Eigentümer zu erreichen oder eine von Ihnen angegebene Vertretung verständigt. Sollte niemanden erreicht werden, wird ein von mir ausgewählter Tierarzt kontaktiert um eine Untersuchung sowie eine Behandlung (wenn notwendig) einzuleiten. Sollte ein akuter und/oder lebensbedrohlicher Notfall bestehen und eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten und Arbeitszeit sind vom Eigentümer zu tragen.
Muss die Katze aufgrund von Ansteckungsgefahr oder Verletzung separiert werden, steht ein Quarantänezimmer und ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten für diese Unterbringung werden in Rechnung gestellt.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person mit der weitere Schritte besprochen werden können.
8.) Haftungsausschluss die Katzen betreffend
Die Pension wird täglich gereinigt und desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, sich verletzen oder sogar versterben kann keine Haftung übernommen werden auch nicht für etwaig anfallende Folgeaufwendungen z.B Tierarzt, Fahrtkosten. Im Fall des Ablebens der Katze besteht kein Schadensersatzanspruch.
9.) Buchung/Abgabe/Bezahlung/Abholung/Stornierung
Vor der Buchung bitte telefonisch oder per Email anfragen ob Plätze verfügbar sind.
Die Abgabe erfolgt zum vereinbarten Termin in der Katzenpension. Bei Abgabe des Tieres ist ein Anzahlungsbetrag von 50,00 Euro oder eine andere vereinbarte Summe zu hinterlegen. Differenzbeträge werden bei Abholung verrechnet.
Buchungen per Telefon, Email oder vor Ort sind verbindlich. Bis 21 Tage vor dem Abgabedatum kann kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigen Absagen (kürzer als 21 Tage vor Abgabe) wird ein Stornobetrag von 50% der Buchungssumme fällig. Stornierungen möglichst schriftlich durchgeben. (per Email oder Fax).
Bei nicht Erscheinen am Abgabetag ohne dass schriftlich oder telefonisch storniert wurde, wird der der volle Betrag für den Buchungszeitraum fällig.
Verlängerungswünsche oder Verkürzungen des Aufenthaltes sind rechtzeitig abzusprechen. Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin bei der ev. offenen Restbetrag bar zu begleichen ist. Die Rechnung und der Impfpass werden dem Eigentümer bei Abholung ausgehändigt.
4) Zurücklassen von Katzen
Der Abholtermin wird bei Abgabe vereinbart. Sollte eine Woche nach dem vereinbarten Termin oder nach erneuter Absprache die Katze nicht abgeholt worden sein, wird sie einem Tierschutzverein übergeben oder vermittelt. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Gerichtsstand ist Dillingen a.d. Donau
Zöschingen, Januar 2024